Kieferchirurgisch-kieferorthopädische Korrektur der Bisslage / des Gesichtsprofils

Behandlung starker Fehlstellungen der Kiefer und Zähne

Starke Fehlstellungen der Zähne und Kiefer wirken sich nur nachteilig auf das Aussehen und Gesichtsprofil aus. Sie können auch die Funktion des gesamten Kauapparates (Kiefergelenke, Kaumuskulatur) beeinträchtigen.

So kann z.B. der Unterkiefer zu weit nach vorne stehen (sog. Progenie), zu weit nach hinten liegen ("fliehendes Kinn") oder schief stehen. Diese funktionellen Beeinträchtigungen und optischen Auffälligkeiten können die Betroffenen oft sehr belasten.

Kleinere Fehlstellungen können wir i.d.R. mit rein kieferorthopädischen Maßnahmen beheben. Wenn starke Fehlstellungen oder Normabweichungen vorliegen, sind im Laufe der kieferorthopädischen Behandlung meistens zusätzliche kieferchirurgische Eingriffe notwendig.

Dafür arbeiten wir mit erfahrenen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zusammen, welche die operativen Maßnahmen durchführen. Die kieferorthopädische Vor- und Nachbehandlung findet in unserer Praxis statt.
Verschiedene Gesichtsprofile
Gesichtsprofile: Links vorstehendes Kinn (Progenie), Mitte harmonisches Profil, rechts fliehendes Kinn

Was bezahlt die Krankenkasse?

Was bezahlt die Krankenkasse bei KFO-Behandlungen für Erwachsene?
Wenn chirurgische Eingriffe zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und Zähne notwendig sind, erstatten gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten.
Normalerweise bezuschussen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen. Wenn aber Fehlstellungen der Kiefer und Zähne so stark sind, dass sie eine kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung erfordern, gibt es Geld von der GKV.

Bei Privaten Krankenversicherungen (PKV) kommt es darauf an, welchen Vertrag Sie abgeschlossen haben: Wenn eine kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, leistet die PKV einen Zuschuss zur Behandlung. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Versicherungsberater.
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